Unterricht nach den Pfingstferien

Unterricht nach den Pfingstferien

Liebe Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler*innen,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Auwiesenschule Neckartenzlingen,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 07.06.2021 informieren.

Die sinkenden Inzidenzwerte im Landkreis Esslingen machen auch für die Schulen weitere Öffnungsschritte möglich. Heute, 04.06.2021, liegen wir den fünften Tag unter dem Schwellenwert 50. Daher können wir ab Montag, 07.06.2021, sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe, zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingung zurückkehren.

Das heißt der Wechselunterricht wird damit beendet, das Abstandsgebot ist nicht mehr einzuhalten. Die Testpflicht und die Maskenpflicht bleiben aber zum Schutz aller weiterhin bestehen.

Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ab Montag, 07.06.2021

– Präsenzunterricht für alle Schüler*innen. Es gilt Präsenzunterricht für alle, das heißt alle Schüler*innen kommen in die Schule.
– Die Stundenpläne von vor den Pfingstferien werden fortgeführt.- Für Sekundarstufe beginnt der Unterricht am Montag, 07.06.21 zur 2. Stunde, also um 08:35 Uhr.

– Die Testpflicht und die Maskenpflicht bestehen weiter. Die Einwilligungserklärung für die Tests gibt es hier.
– Die Testungen finden weiterhin an den Tagen Montag und Donnerstag statt.
– Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen bleiben weiter untersagt, Tagesausflüge sind wieder möglich.

– Schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind, können ab der 2. Unterrichtswoche nach den Pfingstferien durchgeführt werden.

– Es findet ab Montag, 07.06.2021 keine Notbetreuung mehr statt.
– Sportunterricht findet, soweit es das Wetter es zulässt, nur im Freien statt.
– Über mögliche Sammelpunkte vor Unterrichtsbeginn informiert Sie die Klassenlehrkraft.
– Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie zu ihrem eigenen Schutz auf den Sicherheitsabstand von 1,5 m achten, sobald sie die Maske in den Pausen zum Essen und Trinken abnehmen.

– Entscheiden sich Eltern gegen die Inanspruchnahme der Testungen, so ist weder die Teilnahme am Präsenzunterricht, noch das Betreten der Schule möglich. Von diesem Zutritts- und Teilnahmeverbot gibt es Ausnahmen insbesondere für die Teilnahme bei für die Notengebung erforderlichen schulischen Leistungsfeststellungen.
– Erziehungsberechtigte, deren Kinder weiterhin nicht am Präsenzunterricht teilnehmen (aufgrund einer Nichteinwilligung zur Testung oder sonstigen Gründen), informieren bitte formlos die Klassenlehrkraft.

– Die Schülerbeförderung wird wie vor den Pfingstferien fortgeführt.
Die Busunternehmen sind bezüglich des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen informiert und nutzen alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, der Schulbetrieb wird auch weiterhin durch Hygienemaßnahmen, Verhaltensregeln und weitere Einschränkungen beeinflusst bleiben. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir mit Hilfe aller Beteiligten nun bis zum Schuljahresende einen verlässlichen Präsenzunterricht für alle Schüler*innen gewährleisten können.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und verbleiben
mit herzlichen Grüßen
S. Leis, S. Gerhauser
Schulleitung
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