Anpassung der Corona-Verordnung
Mit der Anpassung der Corona-Verordnung zum 20. März ändern sich auch einige Dinge im Hinblick auf die Corona-Regeln in der Schule.
So wird das Testen der Schülerinnen und Schüler von drei auf zwei wöchentliche Tests reduziert und das fünfmalige tägliche Testen für den Fall, dass ein/e Schüler/in der Klasse positiv getestet wurde, entfällt.
Außerdem sind mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wieder erlaubt und die Kontaktbeschränkungen im Sportunterricht werden weitestgehend aufgehoben.
Weiterhin gültig hingegen bleibt vorläufig die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung.
Eine detaillierte Darstellung der Anpassungen finden Sie im Infoschreiben der Schulleitung vom 21.03.2022