Erneut Maskenpflicht im Klassenzimmer
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Ab dem 17. November gilt in den Schulen in Baden-Württemberg die Maskenpflicht auch wieder am Platz.
Diese Maßnahme erfolgt automatisch dadurch, dass auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg die Zahl der COVID-19-Patientinnen und -Patienten die Marke von 390 am zweiten Werktag in Folge überschritten hat. Dadurch gilt ab dem 17. November in Baden-Württemberg die Alarmstufe.
Dies bedeutet für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte, dass die Maske auch am Platz getragen werden muss. Es hat – so Kultusministerin Theresa Schopper – oberste Priorität zu verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird.