Infos zu den Corona-Schnelltests
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen genauere Informationen zum Ablauf des Corona-Schnelltests mitteilen. Diese Schnelltests sind ein Angebot für alle Schüler:innen, die vor Ort in der Schule unterrichtet werden.
Die Lehrkräfte der Auwiesenschule werden am Montag, den 22.03.2021 für diese Tests geschult und können die Kinder Schritt für Schritt dazu anleiten. Das erste Testangebot soll dann im Laufe der Woche stattfinden. Die Handhabung umfasst mehrere Schritte, ist aber unter Anleitung gut machbar. Die Auswertung übernimmt eine Lehrkraft. Die Schnelltests sollen als vorsorgliche Maßnahme dazu dienen, Kinder und Lehrkräfte, die eine Coronaerkrankung ohne Symptome haben, herauszufinden, damit sie niemanden anstecken.
Wie und wo wird der Test durchgeführt?
Der Test ist freiwillig und wird im Klassenzimmer am Platz gemeinsam mit den MitschülerInnen durchgeführt. Die Nasenabstriche werden vorne im Nasenloch mit einem weichen Wattestäbchen entnommen. Die Auswertung erfolgt außerhalb des Klassenzimmers. Das Ergebnis liegt nach 15 min vor.
Was geschieht bei einem positiven Testergebnis?
Um kein Kind zu stigmatisieren, begibt sich die ganze Klasse bei einem positiven Fall zu einer Bewegungspause mit der Lehrkraft auf den Pausenhof. Dann wird die Klasse – nach vorherigem Telefonat – nach Hause geschickt. Den positiven Fall erfährt nur die betroffene Familie.
Da die Schnelltests nicht hunderprozentig zuverlässig sind, muss jeder Verdacht mit einem Nasen-Rachen-Abstrich (PCR-Test) bestätigt werden. Diese werden in einem Abstrichzentrum oder in den umliegenden Corona Schwerpunktpraxen angeboten. Bis zum endgültigen Nachweis muss der/die Getestete auf jeden Fall zuhause bleiben.
Falls es Sie interessiert, wie ein Schnelltest durchgeführt wird, können Sie ein Erklärvideo ansehen.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich an Ihre Klassenlehrkraft oder direkt an die Schulleitung wenden.
Mit herzlichen Grüßen
gez. Schulleitung Auwiesenschule
Download: Einverständniserklärung für die Durchführung von Corona-Schnelltests.