Maskenpflicht im Unterricht der Werkrealschule ab 19. Oktober

Maskenpflicht im Unterricht der Werkrealschule ab 19. Oktober

Aufgrund der Tatsache, dass nun der Wert von 35 Neuerkrankungen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen landesweit zum Teil deutlich überschritten wurde, gilt ab Montag, 19. Oktober eine verbindliche Maskentragepflicht für den Unterricht ab Klasse 5.

Da die Masken sehr schnell feucht werden und dann keinen optimalen Schutz mehr bieten, ist das Mitführen von Ersatzmasken eine geeignete Maßnahme, um die Wirksamkeit der Mund- Nasenbedeckung während des gesamten Unterrichtstages sicherzustellen.

Die Maskentragepflicht gilt nicht im fachpraktischen Sportunterricht; im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten.

Für den Sportunterricht gilt, dass alle Betätigungen ausgeschlossen sind, für die ein unmittelbarer
Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräften ist es gestattet, mit einer nichtmedizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu geben.
 
Die Durchführung außerschulischer Veranstaltungen ist bis auf Weiteres untersagt.
 
Link zur angepassten Corona-Verordnung des Kultusministeriums vom 15.10.2020
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